Wie Sie Prämien sparen können!
Ausschluss der Unfalldeckung | Das Unfallversicherungsgesetz sieht vor, dass Ihr Arbeitgeber Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten. Die Unfalldeckung kann in diesem Fall von der obligatorischen Grundversicherung ausgeschlossen werden. Die Prämien für die Unfalldeckung entfällt. |
Wählen einer höheren Franchise | Bei der Grundversicherung beträgt die ordentliche Franchise für Erwachsene (ab 19. Altersjahr) Fr. 300.– und für Kinder (bis 18. Altersjahr) Fr. 0.–. Durch die Wahl einer höheren Franchise (Selbstbeteiligung) von Fr. 500.–, 1’000.–, 1’500.–, 2’000.– oder 2’500 .– bei Erwachsenen und Fr. 100.–, 200.–, 300.–, 400.–, 500.– oder 600.– bei Kindern können Sie Ihre Prämie reduzieren. Die Krankenkassen gewähren einen Prämienrabatt. Nicht jede Krankenkasse bietet alle Franchisestufen an. |
Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen | Wenn sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie je nach Krankenkasse einen Selbstbehalt für diese Zusatzdeckungen abschliessen. Dadurch gewährt Ihnen die Krankenkasse einen Prämienrabatt. |
Hausarzt-Modell | Als Versicherte/-r können Sie einen Hausarzt wählen und verzichten damit auf die freie Arztwahl. Der Versicherte verpflichtet sich, immer zuerst seinen Hausarzt zu konsultieren – Ausnahme bei Notfällen und meist für den Kinderarzt und Gynäkologen. Erst wenn es die Behandlung erfordert, werden die Versicherten dem Speziallisten überwiesen. Die Prämien reduzieren sich durch die Wahl diese Versicherungsmodells. |
HMO-Modell | Bei einer HMO (Health Maintenance Organisation) handelt es sich um eine Organisation von Ärzten, die sich in einer Gruppenpraxis organisieren. Im HMO-Zentrum sind neben Allgemeinpraktikern teilweise auch Fachärzte sowie Therapeuten diverser Fachrichtungen tätig. Bei diesem Modell suchen Sie immer zuerst Ihren Arzt in der HMO-Praxis auf (ausser in Notfällen). Falls nötig, werden Sie von dort an Spezialisten (wo vorhanden innerhalb der HMO-Praxis, ansonsten ausserhalb) weiter verwiesen. |
weitere Modell | Verschiedene Versicherer bieten Modelle an, welche vor jedem Arztbesuch eine telefonische medizinische Beratung vorsehen. Durch diese Einschränkung können Sie ebenfalls von tieferen Prämien profitieren.
Bonus-Versicherung: Die Prämie wird mit jedem Jahr, in dem Sie sich keine Leistungen vergüten lassen, gesenkt. Die Ausgangsprämie ist 10% höher als die ordentliche Prämie und die Franchise kann nicht erhöht werden. Die Prämie kann innerhalb von 5 Jahren auf die Hälfte der Ausgangsprämie sinken. |
Trennung von Grund- und Zusatzversicherung | Beim Wechsel der obligatorischen Grundversicherung kann die bisherige Krankenkasse die Kündigung der freiwilligen Zusatzversicherungen nicht erzwingen. Für Leute, die alters- oder krankheitshalber keine neue Zusatzversicherung mehr abschliessen können, ist dies ein wesentlicher Vorteil. Die Grundversicherung kann grundsätzlich jedes Jahr ohne Deckungsverluste gewechselt werden. Suchen Sie sich einen Grundversicherer der Ihnen günstige Prämien anbietet. Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen identisch. |
Kollektiv-Verträge | Die Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherung Kollektiv-Verträge an. Die Verträge bieten vergünstigte Prämien bei den Zusatzversicherungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, Berufs- oder sonstigen Verband, ob mit gewissen Krankenkassen ein Kollektiv-Vertrag besteht. |
Sistierung der Krankenkasse während dem Militärdienst | Wenn Sie während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen Militär, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, können Sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistieren, weil Sie während dieser Zeit durch die Militärversicherung versichert sind. Die für den Dienst zuständigen Behörden informieren die dienstleistenden Personen über das Verfahren. |
Geburt ausschliessen | Frauen ohne Kinderwunsch sollten eine Krankenkasse wählen, bei der Sie die Kosten für eine Geburt in der Spitalzusatzversicherung ausschliessen können. Spitalzusatzversicherungen ohne Geburtendeckung sind je nach Kasse deutlich günstiger. Eine Ausschlussmöglichkeit der Versicherungsdeckung für die Geburt besteht nur bei den Zusatzversicherungen. |
Anspruch auf Prämienverbilligung | Die Prämienverbilligung ist für Personen mit bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subventionen verteilt werden, entscheiden die Kantone. Über mögliche Prämienverbilligungen muss der Kanton die Versicherten regelmässig informieren. Die Kassen müssen zwingend mit dem Kanton zusammenarbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen ohne Verzug den Berechtigten zukommen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Informationen A-Z. |