Ausschluss der Unfalldeckung Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist über den Arbeitgeber gemäss Gesetz für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Die Unfalldeckung kann somit von der obligatorischen Grundversicherung ausgeschlossen werden. Die Prämien für die Unfalldeckung entfällt.
Wählen einer höheren Franchise Bei einer höheren Franchise von 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 Fr. und bei Kindern 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Fr. gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt.
Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen Wenn sie einen Selbstbehalt für den halbprivaten oder privaten Spitalaufenthalt vereinbaren, können sie je nach gewählter Variante zwischen 10 und 70% der Prämie einsparen. Die Kassen bieten unterschiedlich hohe Rabatte für den gleichen Selbstbehalt an.
Hausarzt-Modell Freipraktizierende Ärzte haben mit den Krankenkassen einen Vertrag abgeschlossen. Aus einer vorgegebenen Arztliste wählt der Versicherte einen Arzt aus. Die Prämien können sich bis zu 20 Prozent reduzieren. Hiermit verzichtet der Versicherte auf die freie Arztwahl. Der Versicherte muss sich immer zuerst vom Hausarzt behandeln lassen - Ausnahme bei Notfällen und meist für den Kinderarzt und Gynäkologen. Erst wenn es die Behandlung erfordert, werden die Versicherten dem Speziallisten überwiesen.
HMO-Modell Eine HMO-Praxis ist eine Gruppenpraxis, in der neben Allgemeinärzten teilweise auch Gynäkologen oder Therapeuten verschiedener Fachrichtungen tätig sind. Mit einer HMO-Versicherung können sie alle Leistungen der Grundversicherung beanspruchen - mit Ausnahme der freien Arztwahl.
Trennung von Grund- und Zusatzversicherung Bei dem Wechsel der obligatorischen Grundversicherung kann die bisherige Krankenkasse die Kündigung der freiwilligen Zusatzversicherungen nicht mehr erzwingen. Für Leute, die alters- oder krankheitshalber keinen Zusatz mehr versichern könnten, ist dies ein wesentlicher Vorteil. Die Grundversicherung kann grundsätzlich jedes Jahr ohne Deckungsverluste gewechselt werden. Suchen Sie sich einen Grundversicherer der Ihnen günstige Prämien anbietet. Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen identisch.
Kollektiv-Verträge Die Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherung Kollektiv-Verträge an. Die Verträge bieten Prämienvergünstigungen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Berufsverband, ob ein Kollektiv-Vertrag besteht.
Sistierung der Krankenkasse während dem Militärdienst Wer länger als 60 Tage Militärdienst leistet kann die obligatorische Grundversicherung für diese Zeit sistieren. Die Krankenkasse benötigt einen entsprechenden Nachweis. Für diese Zeit deckt die Militärversicherung die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung.
Geburt ausschliessen Frauen ohne Kinderwunsch sollten eine Krankenkasse wählen, bei der sie die Kosten für eine Geburt in der Spitalzusatzversicherung ausschliessen können. Spitalzusatzversicherungen ohne Geburtendeckung sind je nach Kasse 10 bis 40% günstiger.
Anspruch auf Prämienverbilligung Die Prämienverbilligung ist für Personen mit bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subventionen verteilt werden, entscheiden die Kantone. Über mögliche Prämienverbilligungen muss der Kanton die Versicherten regelmässig informieren. Die Kassen müssen zwingend mit dem Kanton zusammenarbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen ohne Verzug den Berechtigten zukommen.