Informationen zur Prämienkorrektur
Zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 2013 haben sich zwischen den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und den Kosten für die medizinischen Leistungen in einigen Kantonen Ungleichgewichte akkumuliert. Am 21. März 2014 hat das Parlament eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet mit dem Ziel, die zwischen den Kantonen festgestellten Ungleichgewichte teilweise zu kompensieren. Die Korrektur der Prämien beläuft sich auf 800 Millionen Franken und dauert drei Jahre (2015-2017); sie wird zu gleichen Teilen durch drei Quellen finanziert:
– durch die Versicherten mit Wohnsitz in denjenigen Kantonen, in denen zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 2013 zu wenig Prämien bezahlt wurden
– durch den Bund
– durch die Versicherer
Am 12. September 2014 hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen verabschiedet, in denen unter anderem festgelegt wird, wer sich an der Prämienkorrektur beteiligt und was die Versicherten erhalten bzw. bezahlen.
allgemeine Informationen zur Prämienkorrektur
Häufig gestellte Fragen zur Prämienkorrektur
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