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Unfalldeckung ausschliessen

Unfalldeckung ausschliessen

Per Anfang 2016 haben 700‘000 Schweizer ihre Krankenkasse gewechselt (mit oder ohne Unfalldeckung). Viele dieser Versicherten dürften dank dem Wechsel bei der neuen Krankenkasse weniger Prämien bezahlen als bei ihrer alten Kasse. Personen, die nicht gewechselt haben, aber trotzdem sparen möchten, sollten prüfen, ob sie die Deckung für Unfall bei der Krankenkasse ausschliessen können. Im Gegensatz zu einem Wechsel der Krankenkasse ist dies jederzeit auf den nächsten Monat hin möglich.

Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, ist via Arbeitgeber gegen Berufs- und Nicht-Berufsunfälle versichert. In diesem Fall kann die Deckung für Unfall bei der Krankenkasse ausgeschlossen werden. Dadurch sinkt die Krankenkassenprämie um die Höhe der Unfalldeckung (maximale Ersparnis: 7 Prozent).Wichtig ist der Hinweis, dass der Ausschluss der Unfallversicherung nur für die Grundversicherung gewünscht wird.Wer erst im Verlauf des Jahres berufstätig wird, beispielsweise nach Abschluss eines Studiums oder nach einer Baby-Pause, kann die Deckung für den Unfall jederzeit auf Beginn des folgenden Monats ausschliessen. Ein Brief an die Krankenkasse mit einer Bestätigung der Unfalldeckung durch den Arbeitgeber reicht dafür.

Auch wer erwerbslos ist und Gelder von der Arbeitslosenversicherung bezieht, ist gegen Unfall versichert und kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen.

Übrigens: Ist man via Arbeitgeber gegen Unfall versichert, kann man nicht nur Geld sparen, die Leistungen sind in der Regel auch besser. So müssen bei der Unfallversicherung durch den Arbeitgeber im Gegensatz zur Unfalldeckung bei der Krankenkasse weder Franchisen noch Selbstbehalt bezahlt werden.

Unfalldeckung

Quell-URL: http://www.comparis.ch/
21. Juni 2016 / Allgemein
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